| Krankenfahrten im Tragestuhl oder Liegend |
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Die Krankenfahrt in einem sogenannten Sondermietwagen bzw. Liegendmietwagen wird vom Arzt dann verordnet, wenn der Patient zwar auf die Beförderung im Tragestuhl oder liegend angewiesen ist, aber während der Fahrt keiner medizinisch fachlichen Betreuung bedarf. Hierin liegt die Abgrenzung zum "qualifizierten Krankentransport", wie er im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz definiert wird. Wir führen Krankenfahrten mit Spezialfahrzeugen durch, die von der Firma "Ambulanz Mobile" speziell für diesen Einsatzzweck ausgebaut worden sind. Unsere Sondermietwagen sind mit zwei erfahrenen und speziell ausgebildeten Fahrern besetzt. Wie der sitzende Krankentransport wird auch die Krankenfahrt von einem Arzt verordnet. Der Arzt bescheinigt damit, dass die Beförderung aus medizinschen Gründen zwingend notwendig ist und Sie kein öffentliches Verkehrsmittel für die Fahrt nutzen können. Leider bedeutet das nicht automatisch, dass die Krankenkasse das Beföderungsentgelt für die Fahrt auch übernimmt. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für ambulante Fahrten z.B. nur nach vorheriger Genehmigung. Genehmigt wird von der Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Fahrten im Zusammenhang mit einer stationären Behandlung im Krankenhaus (Einweisung/Entlassung) sowie Fahrten zu einer ambulanten Operation sowie deren Vor- und Nachbehandlung müssen dagegen nicht genehmigt werden und werden von den Krankenkessen übernommen. Natürlich können sie diese Fahrzeuge auch privat buchen.
Bestellen Sie Ihre Krankenfahrt Tragestuhl/liegend telefonisch bei unserer Funkzentrale: 05031-67568oder 0511 - 407700 |